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4. Juni 2026
2 min

Bürgerabstimmung in Veilsdorf – W-30 und W-35

Gemeinde Veilsdorf – Sonntag, 21. Juni 2026, 13–16 Uhr

Bürgerabstimmung in Veilsdorf – 21. Juni 2026

Die Gemeinde Veilsdorf führt am Sonntag, 21. Juni 2026 eine Bürgerabstimmung zur Ausweisung der Windvorranggebiete W-30 (Thomasberg) und W-35 (Hohe Wart) auf dem Gemeindegebiet durch.

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Vorfeld seiner offiziellen Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen das Votum der Bürgerinnen und Bürger einzuholen.

Abstimmungsfrage

Jede und jeder Abstimmende hat eine Stimme und wählt:

„Als Bürger der Gemeinde spreche ich mich gegen / für die Ausweisung der Windvorranggebiete W-30 / W-35 auf dem Gebiet der Gemeinde Veilsdorf aus.“

Abstimmungszeit & Stimmlokale

Sonntag, 21.06.2026 – 13:00 bis 16:00 Uhr

Ortsteil Lokal Adresse
Veilsdorf Rathaussaal Marktplatz 12
Kloster Veilsdorf Aufenthaltsraum Milch-Land GmbH Hildburghäuser Str. 18
Goßmannsrod Versammlungsraum der Gemeinde Brünner Str. 45
Heßberg Kochschule Schulstraße 29
Schackendorf Dorfscheune Obere Gasse 26
Hetschbach Gemeindehaus Heldritter Str. 30

Wahlberechtigung

  • Vollendetes 16. Lebensjahr am Abstimmungstag
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde
  • Nur persönliche Abstimmung – kein Briefwahlverfahren
  • Amtlichen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass mitbringen
  • Abstimmungsrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden

Hintergrund

Der Regionalplan Südwestthüringen sieht auf dem Gebiet der Gemeinde Veilsdorf zwei Vorranggebiete vor. Hintergrund ist das bundesweite Flächenziel von 1,7 % der Planungsregionsfläche bis 31.12.2027. Bei Nichterfüllung gilt ab dem 01.01.2028 automatisch eine gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Plangebiet (§ 245e BauGB).

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